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| Aktuelle Infos |
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Über wichtige schulische Themen informiert der Elternbeirat die Klassenelternsprecher mit der Bitte, die Informationen an die Eltern der jeweiligen Klassen weiterzuleiten.
Bedeutung und Aufgaben der Klassenelternsprecher der Volksschule:
Rechtsstand: 1.9.2006
„In Artikel 65 BayEUG sind die Aufgaben des Klassenelternsprechers aufgezeigt. Der Klassenelternsprecher kann sich im Rahmen seiner Aufgaben, die sich auf die schulischen Belange der Erziehungsberechtigten der Klasse beschränken, mit allen Gegenständen des Schullebens befassen( z.B. Lehrplan, Versorgung der Klassen mit Lehrern, schulische Veranstaltungen, Angelegenheiten des Schulaufwands, Beförderung der Schüler auf dem Schulweg usw.). Der Klas-senleiter unterrichtet ihn über alle Maßnahmen, die für die Klasse von allgemeiner Bedeutung sind (z.B. Stundenplan, Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts).“
s. „ Elternbeirat und Klassenelternsprecher. Wahlvorschriften mit Erläuterungen für Volksschulen und Förderschulen.“ 8.Auflage 2006. Verlag J. Maiss, München |